Hirschspiel

Allgemeine Informationen zur Schalenwildjagd

  1. Bei der Jagd auf Schalen- und Schwarzwild wird der Jagdgast von einer Jagdbegleitung begleitet. Das Betreten des Geländes mit einer Schusswaffe ohne eine bestimmte Begleitperson ist verboten.
  2. Trophäen werden durch Kochen und einfaches Bleichen hergestellt. Sie können innerhalb von 48 Stunden nach dem Fang begutachtet und einem ausländischen Gast übergeben werden.
  3. Die Bewertung der CIC-Punkttrophäen erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter nach international gültigen Regeln. Die Höhe der Schießgebühren richtet sich nach der Punktewertung der Trophäe.
  4. Der Wert der CIC-Trophäen wird im frischen Zustand ermittelt und ausschließlich für kommerzielle Zwecke gemäß dieser Preisliste verwendet. Daher kann es sein, dass er nicht mit dem CIC-Wert übereinstimmt, der nach der vorgeschriebenen Trocknung und Fixierung der Trophäe ermittelt wurde.
  5. Für den Abschuss bzw. Abschuss von unerlaubtem Wild durch den Guide wird ein Aufschlag von 100 % auf den in der Preisliste genannten Preis berechnet.
  6. Als verbindlich angeordnete Jagdveranstaltung gilt eine Veranstaltung, für die eine Anzahlung gemäß den Bestimmungen für die einzelnen Wildarten geleistet wurde.
  7. Jeder Jagdgast ist verpflichtet, einen gültigen Jagdschein inklusive einer in der Tschechischen Republik gültigen Rechtsschutzversicherung vorzulegen. Inländische Jäger müssen einen Waffenschein und einen Waffenschein vorlegen, Ausländer müssen einen Waffenschein vorlegen. Zur Ausstellung eines Jagdscheins für Ausländer ist vorab eine Kopie eines gültigen Jagdscheins und ein Nachweis über die Zahlung der Versicherungsprämie im Jahr der Jagdveranstaltung einzusenden.
  8. Der Jagdgast ist verpflichtet, die Rechnung vor der Abreise aus der Tschechischen Republik zu begleichen.
  9. Die Preise für Jagdkarten, die in der Tschechischen Republik gekauft wurden, und für die tschechische Versicherung können entsprechend den aktuellen Preisen angepasst werden.